Honorar-Empfehlungen

Die Honorarempfehlungen gelten als Richtwerte für die Honorare von ausgebildeten Elternbildner:innen (mit Zertifikat oder nachweisbaren, einschlägigen Qualifikationen).

Elternbildner:innen verfügen idealerweise über eine fachspezifische Erstausbildung, einer Weiterbildung in Erwachsenenbildung, belegbarem Wissen in Entwicklungspsychologie von Kindern und Jugendlichen, nachweisbarem Wissen in Familiensoziologie und spezifischem Wissen der Elternbildung.
Mehr Informationen dazu unter «Qualität in der Elternbildung»

Die Spannbreite der Honorarempfehlungen richten sich nach den Qualifikationen und der Berufserfahrung der Elternbildner:innen und Fachpersonen. Die Vor- und Nachbereitung ist – sofern nichts anderes vereinbart wird – im Honorar enthalten.


Veranstaltungen (Kurs, Workshop, Leitung Gesprächsgruppen oder ähnliches):

  • CHF 110 bis 190 für eine Lektion von 45 Minuten (wird mit einer Stunde gerechnet, erhöht sich das Honorar entsprechend)
  • Co-Leitung: + 50% 
  • Tagesansatz: 1000 bis 1700


Fach-Referat:

  • Pauschal CHF 500 bis 600 (ca. 1h, inkl. kurze Diskussions-, Reflexions- und Fragerunden, inkl. Vorbereitung für neu aufbereitetes Thema)
  • Fachreferat und anschliessende Teilnahme an einer Diskussion: CHF 650 bis 750
  • Fachreferat und anschliessend Leitung einer Diskussion: CHF 700 bis 800


Leitung Podiumsgespräch

  • Pauschal CHF 300 bis 500 (inkl. Vorbereitung und Briefing der Diskussionsteilnehmenden)


Teilnahme Podiumsgespräch:

  • Pauschal CHF 100 bis 200

 

Projekt- und Konzeptarbeit

  • CHF 100 bis 150/Std.

Nutzungsrechte und Copyright für Seminarunterlagen bleiben bei der Autorin, beim Autor. Copyright kann durch eine einmalige Entschädigung auf Andere übertragen werden.

 

Kinderbetreuung durch ausgewiesene Fachpersonen/Betreuungspersonen Kinder

Informationen: https://sslv.ch/lohn

 

Spesen

  • Wegpauschale bei Fahrzeiten von mehr als 1h (beide Wege): Halber Honoraransatz pro Stunde
  • Bahnfahrt 2. Klasse, Volltarif
  • Km-Entschädigung CHF 0.70/km
  • Parking-Gebühren nach Aufwand
  • Erstellen von Kopien und Bereitstellen der Seminarunterlagen nach Aufwand
  • Mahlzeiten max. CHF 30
  • Übernachtungen max. CHF 150


Regelungen bei Absagen durch die Auftraggeberin, den Auftraggeber

Werden mit dem/der Auftraggeber/-in vertraglich geregelt.

  • Bis 31 Tage vor Durchführung: bereits entstandene Aufwendungen, vertraglich zu Regeln
  • Bis 14 Tage vor Durchführung: bereits entstandene Aufwendungen, vertraglich zu Regeln
  • 2 bis 7 Tage vor Durchführung: 75% des vereinbarten Honorars
  • 0 bis 1 Tag vor Durchführung: 100% des vereinbarten Honorars


Regelungen bei Absagen durch die Auftragnehmerin, den Auftragnehmer

Der Umgang mit einer ungeplanten Absage (z.B. Krankheit) seitens der Elternbildnerin, des Elternbildners wird vertraglich geregelt. Die Vertragsparteien vereinbaren entweder ein Ersatzdatum oder die Elternbildnerin/der Elternbildner stellt bei Bedarf einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung.

Honorarempfehlungen Elternbildung

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