Vor 20 Jahren wurde in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung im Gesetz verankert. Anlässlich der Fachtagung "gewaltfrei Erziehen" von Kinderschutz Schweiz (31.10.23) zieht Martina Huxholl-von Anhn Bilanz.
In Deutschland wurde das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000 im Gesetz festgeschrieben. Martina Huxoll-von Ahn, die stellvertretende Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes e.V., berichtete, dass es ein langer Prozess war, der vor allem immer wieder an der Überzeugung scheiterte, dass Erziehung ohne Bestrafung nicht auskommt.
Nebst der (Auf-) Klärung der Frage, wie Bestrafung und Gewalt zusammenhängen, ist diese Überzeugung auch in der Schweiz vorhanden. Noch immer gibt es in der Schweiz Politiker:innen, die Gewaltanwendung nicht pauschal verbieten wollen und davon überzeug sind, dass Körperstrafen nicht schaden, wenn sie vom Kind als gerecht empfunden und verstanden werden und wenn das Kind einsehe, dass sie verdient sei (siehe Links unten).
Wie wichtig Aufklärung und Prävention ist, zeigen die Leser:innen-Kommentare zu einem aktuellen Interview (Tagesanzeiger, 30.10.23) mit einer Erziehungsberaterin zum Thema «Gewalt in der Erziehung»:
- «Die Kinder müssen lernen, dass sie Leistung erbringen müssen und es Konsequenzen gibt, die nicht angenehm sind.»
- «Was soll ich machen, wenn ein 2.5-jähriges Kind ein Baby, das krabbeln kann, immer umstösst, auf den Kopf haut und auf das jüngere Kind sitzt oder liegt und ihm alles wegnimmt? Da ich ja das ältere Kind nicht anfassen darf, wie soll ich das Ältere dazu bewegen vom Kopf des Jüngeren zu gehen.»
- «Es scheint, dass heutzutage die Kinder möglichst in Watte verpackt aufwachsen sollen, ja kein Stress ihr zartes Seelchen berühren darf. Nur vergessen die lieben Psychologen, dass das wirkliche Leben mit den Lebewesen ziemlich rau verfährt und Stress und Frust bewältigt werden muss.»
- «Kinder suchen und brauchen klare Grenzen. Dass diese heute «bequemlichkeitshalber» oft fehlen und viele Kinder durch solch lauen Erziehungsstil, wie hier im Artikel geschildert, überhaupt keinen Anstand und Respekt vor den Eltern mehr lernen, ist geradezu eine der Ursachen heutiger Jugend-Kriminalität.»
Entsprechend verweist auch Frau Huxoll-von Ahn auf die flankierenden Massnahmen, welche die Gesetzesänderung in Deutschland begleitet hatten. So wurde beispielsweise ein Artikel des Sozialgesetzbuches (Gesetz für die Kinder- und Jugendhilfe) erweitert: «Sie (die Angebote der Familienbildung) sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.» Von den Kommunen wurde dies jedoch extrem unterschiedlich umgesetzt.
Das Familienministerium startete die Kampagne «Mehr Respekt vor Kindern» und verbreitete entsprechenden Materialien. Es wurde jedoch wenig unternommen, diese Botschaft an die Eltern direkt zu vermitteln. Die Eltern zu erreichen und zu informieren war vor allem Aufgabe der Fachstellen und NGOs. Nach dem Vorbild Schweden (gut verständliche Broschüren mit Erziehungstipps an alle Eltern, Botschaften auf Milchpackungen, Kindererziehung als Schulfach eingeführt) hätte man sich auch in Deutschland viel mehr gewünscht.
Dennoch: Aus der wissenschaftlichen Begleitforschung heraus ist ersichtlich, dass Körperstrafen zwischen 2005 und 2016 abgenommen haben, z.B.:
- leichte Ohrfeigen von 65.1% auf 30.8%
- Prügel mit Bluterguss von 4.9% auf 1.9%.
Bei den nicht körperlichen Strafen verringerte sich z.B.
- «nicht mehr reden mit dem Kind» von 50% auf 16.7%
- «Niederbrüllen» von 65.1 auf 13.5%
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung zeigte also messbare Folgen, vor allem in der Einstellung zu massiven Körperstrafen. Es ist allerdings nicht im gleichen Mass gelungen, seelische Verletzungen und entwürdigende Massnahmen in den Einstellungswandel einzubeziehen. Die Begleitforschung zeigt, dass der Blick erweitert werden muss. Jörg M. Fegert sagt dazu:
«Die vorliegende Studie zeigt, dass wir den Blick erweitern und z.B. durch Informationskampagnen deutlich machen müssen, dass psychische Misshandlung von Kindern, das Mobbing eines Kindes als «schwarzes Schaf» der Familie, das emotionale Erzwingen z.B. auch sexueller Handlungen ohne Einsatz direkter körperlicher Gewalt, aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses, dass all das Formen von Gewalt gegen Kinder sind. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich Frustrationen und Wut bei Eltern in Erziehungskonflikten zum Teil auf ein Feld verlagert haben, wo statt körperlicher Gewalt psychische Gewalt angewendet wird. Psychische Misshandlung wird auch von Fachleuten am wenigsten wahrgenommen und ist selten die Grundlage für Kinderschutzentscheidungen.»
Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen, wo es besondere Aufmerksamkeit braucht - denn wir wissen alle, dass ein Gesetz flankierende Massnahmen benötigrt, um nachhaltige Verhaltens- und Einstellungsänderung zu bewirken.
