Die Schweiz verankert die gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch – ein wichtiger Schritt, der nicht nur die Kinder schützt, sondern auch implizit anerkennt, dass Erziehung herausfordernd ist und Eltern verlässliche Unterstützung brauchen. Solange die Referendumsfrist noch bis Mitte Januar 2026 läuft, ist der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens offen. Sicher ist jedoch: Die Einführung bewegt bereits heute.
Am 9. September 2025 hat das Parlament die Ergänzungen von Artikel 302 des Zivilgesetzbuchs (ZGB) beschlossen. Damit wird die gewaltfreie Erziehung erstmals ausdrücklich im Gesetz verankert.
Worum geht es genau? Nachfolgend der angepasste Gesetzesartikel im Wortlaut; die Ergänzungen sind fett hervorgehoben:
- Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen. Insbesondere haben sie das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt zu erziehen.
- Sie haben dem Kind, insbesondere auch dem körperlich oder geistig gebrechlichen, eine angemessene, seinen Fähigkeiten und Neigungen soweit möglich entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung zu verschaffen.
- Zu diesem Zweck sollen sie in geeigneter Weise mit der Schule und, wo es die Umstände erfordern, mit der öffentlichen und gemeinnützigen Jugendhilfe zusammenzuarbeiten.
- Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.
Was Eltern zum angepassten Gesetz sagen
Eltern begrüssen die Grundidee klar. Eine repräsentative Befragung von Kinderschutz Schweiz zeigt, dass 96 Prozent zustimmen, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Zwei Drittel erwarten vom Gesetz positive Effekte und 90 Prozent unterstützen Präventions- und Aufklärungskampagnen.
Gleichzeitig zeigen die Zahlen auch Verunsicherung: 36 Prozent befürchten mögliche Konsequenzen, wenn ihnen «einmal die Hand ausrutscht» und 45 Prozent sind der Meinung, der Staat solle sich nicht zu stark in die Erziehung eingreifen (Quelle: Kinderschutz Schweiz, Resultatebulletin 1/22).
Auch Kommentare von Eltern in den Medien zeigen, dass die Einführung des Gesetzes bei vielen Fragen auslöst. In einem Beitrag des Tages-Anzeigers beschreibt eine Mutter die Herausforderung so: «Was soll ich machen, wenn ein 2.5-jähriges Kind ein Baby umstösst oder sich auf es legt? Da ich das ältere Kind nicht anfassen darf, wie soll ich es dazu bewegen, vom Kopf des Jüngeren zu gehen?» Weitere Eltern sorgen sich, Kinder würden «zu sehr in Watte gepackt» oder dass klare Grenzen fehlen. Einige sehen eine Verbindung zu Respektverlust oder gesellschaftlichen Entwicklungen.
Im Austausch der Community of Family von Elternbildung CH, an dem Eltern aus der ganzen Schweiz teilnehmen, wurde deutlich, welche Fragen und Anliegen sie im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung besonders beschäftigen. Einige davon sind:
- Das Gesetz löst ein befremdetes Gefühl und Druck auf die Eltern aus.
- Wo beginnt psychische oder körperliche Gewalt?
- Was bedeutet das Gesetz konkret und wie sieht der Ablauf im Ernstfall aus? Welche Konsequenzen drohen?
- Es darf nicht zu einem Klima des gegenseitigen Anschwärzens kommen.
- Eltern müssen von Schuldgefühlen befreit werden und vom Bild der Super-Mama.
- Gewalt kann ein Zeichen von Überforderung sein – das muss unterschieden werden.
- Alle Fachpersonen sollten vom Gleichen sprechen und gleich informiert sein.
- Bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen besteht die Sorge, dass Verhaltensweisen als Gewalt missverstanden werden könnten.
Diese Äusserungen zeigen, wie gross der Bedarf nach Orientierung ist.
Was die Fachwelt beobachtet: zentrale Erkenntnisse aus dem Netzwerk Gewaltfreie Erziehung
Eine Umfrage bei den Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Gewaltfreie Erziehung, getragen von Kinderschutz Schweiz, macht sichtbar, welche Unterstützung benötigt wird:
Die Fachpersonen sehen den grössten Handlungsbedarf in der Sicherstellung von Ressourcen und Personal sowie in einer besseren Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der bestehenden Angebote. Häufig genannt werden zudem eine verstärkte Elternbildung und Sensibilisierungsmassnahmen.
Auf kantonaler Ebene wünschen sich die Befragten klare gesetzliche Grundlagen, eine Harmonisierung der Standards und eine gesicherte Finanzierung.
Als besonders hilfreiche Unterstützungsmassnahmen nennen die Teilnehmenden niederschwellige, gut zugängliche Elternbildungsangebote sowie breite Informations- und Aufklärungsmaterialien. Gerade diese Angebote gelten als zentrale Voraussetzung, um Eltern frühzeitig zu erreichen und Überforderung zu reduzieren.
Diese Rückmeldungen zeigen deutlich: Elternbildung spielt eine Schlüsselrolle, wenn das Gesetz zur gewaltfreien Erziehung in der Praxis wirksam werden soll.
Warum jetzt Koordination wichtig ist
Als Dach- und Fachverband beobachten wir, wie viele offene Fragen bei Eltern und Fachpersonen entstehen, sobald es um die konkrete Umsetzung geht.
Ein zentrales Anliegen, das viele Eltern betonen: Kommunikation muss klar, nicht wertend und entlastend sein. Sie wünschen sich, dass die Einführung des Gesetzes nicht zu Stigmatisierungen führt, sondern zu mehr Unterstützung – in einfacher Sprache und gut in den Alltag integrierbar.
Damit Eltern und Elternbildner:innen nicht allein gelassen werden, bündeln wir bei Elternbildung CH Aktivitäten, begleiten Entwicklungen und befinden uns bereits mit den kantonalen Elternbildungsstellen im Austausch. Auch Organisationen der Elternbildung und Elternbildner:innen sollen in diesen Prozess eingebunden werden. Ziel ist eine koordinierte Vorgehensweise über Sprachregionen und Institutionen hinweg.
Gemeinsam weiterdenken
Möchten Sie sich beteiligen? Wir laden Elternbildungsorganisationen und Elternbildner:innen herzlich ein, gemeinsam mit uns weiterzudenken. Melden Sie sich bei Interesse unter [email protected].
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass das Gesetz nicht nur ein Signal ist, sondern Familien tatsächlich stärkt und unterstützt.
Daniela Melone, Geschäftsführerin Elternbildung CH
Bild: aywan88 auf iStock
