Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung von Kindern

Das Vernehmlassungsverfahren zur parlamentarischen Initiative 21.403 "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" endete am 7.9.2022. Elternbildung CH unterstützt in ihrer Stellungnahme die Anliegen der Initiative und verweist auf einige Inkongruenzen.

Sehr geehrter Kommissionspräsident
Sehr geehrte Nationalrätinnen und Nationalräte

Elternbildung CH nutzt die Gelegenheit zur Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Wir bedanken uns für diese Möglichkeit.

Elternbildung CH ist der nationale Dach- und Fachverband für professionelle Elternbildung zur Förderung der Erziehungskompetenzen von Müttern, Vätern und Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen. Elternbildung ist ein zentraler Faktor in der Politik der frühen Kindheit, da frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung FBBE primär und hauptsächlich in der Familie stattfindet. Entsprechend ist auch die familienergänzende Kinderbetreuung – in all ihren Formen - bedeutsam.

"Elternbildung CH begrüsst die Überführung der laufenden Anstossfinanzierung für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in eine gesetzliche Regelung und unterstützt die in Art. 1 beschriebenen Ziele, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit/Ausbildung sowie die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter zu verbessern."

Daniel Frei und Daniela Melone, Elternbildung CH

Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
Die sogenannte «Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit/Ausbildung» ist komplex. Über die letzten beiden Jahrzehnte hat sich der Zeitdruck auf Familien erhöht. Dazu trägt die höhere Erwerbspartizipation der Mütter erheblich bei. Hinzu kommen Ausbildungen ausserhalb der eigentlichen Arbeitszeit. Es zeigt sich, dass die Gesamtheit aller produktiven Leistungen zugenommen hat: Die Menschen leisten pro Tag mehr – zu Hause und ausser Haus. Freizeit und Ruhezeiten sind hingegen deutlich zurückgegangen. Das Belastungsempfinden der Familienmitglieder hat sich gesteigert.

Ein qualitativ gutes und bezahlbares familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot ist für Eltern, welche einerseits der Haus- und Familienarbeit und andererseits gleichzeitig der Erwerbsarbeit nachgehen, eine wichtige Massnahme.

Die Erwerbspartizipation von Müttern und/oder eine Ausbildung von Müttern und Vätern wird durch einen quantitativen und qualitativen Ausbau vielerorts grundsätzlich ermöglicht. Sie kann jedoch nicht das primäre Mittel zur Verbesserung der – vor allem durch die Erwerbsarbeit generierten – Doppelbelastung darstellen. Es ist unverzichtbar, dass daneben auch alle anderen Massnahmen, die einer besseren Vereinbarkeit dienen, identifiziert und genauso unterstützt werden. Der «Vereinbarkeitsdruck» auf Familien und insbesondere Mütter ist zu beobachten und bei Bedarf sind Gegenmass-nahmen zu ergreifen. Bewertungen einzelner Familien- und Betreuungsformen ist entgegenzuwirken: Jede Familie soll die für sie passende Lösung finden können. Dabei sind die verschiedenen Modelle komplementär zu verstehen.

FBBE ist ein komplexes System, das breit abgestützt sein muss. Es darf nicht als Deckmantel einseitiger  wirtschaftliche Interessen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit/Ausbildung dienen. Es braucht einen Staat, der Wahlfreiheit ermöglicht und dafür sorgt, dass ausreichend und qualitativ hochwertige Angebote zur Verfügung stehen. 

 

Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter
Entgegen der Aussage des erläuternden Berichts der Kommission haben Kinder in der Schweiz von Anfang an kostenlosen Zugang zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung FBBE – in der Familie durch ihre Eltern und Bezugspersonen. Das zentrale Feld der Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter ist die Familie. Diesem Umstand wird bisher zu wenig Rechnung getragen: Entsprechend der grossen gesellschaftlichen Relevanz werden die innerfamiliären Leistungen der FBBE bisher nicht genug gefördert und gestärkt.

Ergänzend zum  wesentlichen Beitrag der innerfamiliären Leistungen der FBBE kann die ausserfamiliäre Kinderbetreuung dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit zu verbessern. Ausserfamiliäre Kinderbetreuung hat Anteil an der Lösung auf dem Weg zur Chancengleichheit.

Die im Gesetz angestrebten Ziele, die der Qualität der ausserfamiliären Kinderbetreuung dienen,  sind notwendig. Das System der Kinderbetreuung darf jedoch nicht mit Anforderungen überfrachtet oder überfordert werden (z.B. mit Eltern-Education und Elternberatung).

 

Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern
Aufgrund der oben genannten Gedanken zur Förderung der Vereinbarkeit und Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter erscheint uns die Vermischung von Vereinbarkeit und Chancengerechtigkeit problematisch.  Eine finanzielle Unterstützung der Kantone in der Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern mit der Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu verknüpfen, bzw. in einem Gesetz zu verbinden, greift unserer Meinung nach zu kurz und vernachlässigt andere wichtige Bereiche der frühen Förderung – namentlich der begegnungs- und altersgerechten Lernorte für Kinder und Bezugspersonen und der Elternbildung. Damit wird ein Ungleichgewicht produziert, das insbesondere für die Chancengleichheit kontraproduktiv ist. Gleichwohl ist die Vorlage mit den geplanten Investitionen unerlässlich.

Mit denen in der Vorlage veranschlagten Mittel, CHF 40 Mio./Jahr für die notwendigen Massnahmen der Frühen Förderung, lassen sich die wichtigen Qualitätsziele nicht erreichen. Prävention und Intervention müssen berücksichtigt werden. Der Betrag muss insgesamt deutlich erhöht werden.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement hinsichtlich der Anliegen der frühen Förderung sowie der Berücksichtigung unserer Überlegungen und Positionen.

 

Daniel Frei                                                  Daniela Melone
Präsident Elternbildung CH                 Geschäftsführerin Elternbildung CH

Was ist eine Vernehmlassung?

Ein Vernehmlassungsverfahren ist eine Phase im Prozess der Gesetzgebung. Vorhaben des Bundes werden auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft.
Kantone, in der Bundesversammlung vertretene Parteien, relevante Dachverbände sowie im Einzelfall interessierte Kreise können zur Vorlage Stellung nehmen. Dazu muss man nicht ausdrücklich angeschrieben werden, die Teilnahme ist offen für alle. Der Vernehmlassungsverteiler ist für alle Vernehmlassungen öffentlich einsehbar. Auch die Stellungnahmen werden veröffentlicht.

Ein Vernehmlassungsverfahren wird vom Bundesrat angeordnet und vom zuständigen Departement durchgeführt. Das Departement wertet nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Antworten der Teilnehmenden aus, bevor der Bundesrat die Eckwerte der Vorlage festlegt.

Auch eine parlamentarische Kommission kann eine Vorlage in die Vernehmlassung schicken.

 

Übersicht zur parlamentarischen Initiative mit sämtlichen Vernehmlassungsunterlagen

 

 

Dieser Text wurde als Stellungnahme zur Vernehmlassung 21.403 n Pa. Iv. WBK-NR. "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" von Elternbildung CH verfasst und der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zugestellt.

Quelle: Familienzeit - Wie die Erwerbsarbeit den Takt vorgibt. Perspektiven zu einer Neugestaltung der Arbeitszeit. Forschungsbericht Österreichisches Institut für Familienforschung, Universität Wien

Bild: Canva.

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