Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
Die sogenannte «Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit/Ausbildung» ist komplex. Über die letzten beiden Jahrzehnte hat sich der Zeitdruck auf Familien erhöht. Dazu trägt die höhere Erwerbspartizipation der Mütter erheblich bei. Hinzu kommen Ausbildungen ausserhalb der eigentlichen Arbeitszeit. Es zeigt sich, dass die Gesamtheit aller produktiven Leistungen zugenommen hat: Die Menschen leisten pro Tag mehr – zu Hause und ausser Haus. Freizeit und Ruhezeiten sind hingegen deutlich zurückgegangen. Das Belastungsempfinden der Familienmitglieder hat sich gesteigert.
Ein qualitativ gutes und bezahlbares familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot ist für Eltern, welche einerseits der Haus- und Familienarbeit und andererseits gleichzeitig der Erwerbsarbeit nachgehen, eine wichtige Massnahme.
Die Erwerbspartizipation von Müttern und/oder eine Ausbildung von Müttern und Vätern wird durch einen quantitativen und qualitativen Ausbau vielerorts grundsätzlich ermöglicht. Sie kann jedoch nicht das primäre Mittel zur Verbesserung der – vor allem durch die Erwerbsarbeit generierten – Doppelbelastung darstellen. Es ist unverzichtbar, dass daneben auch alle anderen Massnahmen, die einer besseren Vereinbarkeit dienen, identifiziert und genauso unterstützt werden. Der «Vereinbarkeitsdruck» auf Familien und insbesondere Mütter ist zu beobachten und bei Bedarf sind Gegenmass-nahmen zu ergreifen. Bewertungen einzelner Familien- und Betreuungsformen ist entgegenzuwirken: Jede Familie soll die für sie passende Lösung finden können. Dabei sind die verschiedenen Modelle komplementär zu verstehen.
FBBE ist ein komplexes System, das breit abgestützt sein muss. Es darf nicht als Deckmantel einseitiger wirtschaftliche Interessen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit/Ausbildung dienen. Es braucht einen Staat, der Wahlfreiheit ermöglicht und dafür sorgt, dass ausreichend und qualitativ hochwertige Angebote zur Verfügung stehen.
Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter
Entgegen der Aussage des erläuternden Berichts der Kommission haben Kinder in der Schweiz von Anfang an kostenlosen Zugang zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung FBBE – in der Familie durch ihre Eltern und Bezugspersonen. Das zentrale Feld der Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter ist die Familie. Diesem Umstand wird bisher zu wenig Rechnung getragen: Entsprechend der grossen gesellschaftlichen Relevanz werden die innerfamiliären Leistungen der FBBE bisher nicht genug gefördert und gestärkt.
Ergänzend zum wesentlichen Beitrag der innerfamiliären Leistungen der FBBE kann die ausserfamiliäre Kinderbetreuung dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit zu verbessern. Ausserfamiliäre Kinderbetreuung hat Anteil an der Lösung auf dem Weg zur Chancengleichheit.
Die im Gesetz angestrebten Ziele, die der Qualität der ausserfamiliären Kinderbetreuung dienen, sind notwendig. Das System der Kinderbetreuung darf jedoch nicht mit Anforderungen überfrachtet oder überfordert werden (z.B. mit Eltern-Education und Elternberatung).
Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern
Aufgrund der oben genannten Gedanken zur Förderung der Vereinbarkeit und Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter erscheint uns die Vermischung von Vereinbarkeit und Chancengerechtigkeit problematisch. Eine finanzielle Unterstützung der Kantone in der Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern mit der Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu verknüpfen, bzw. in einem Gesetz zu verbinden, greift unserer Meinung nach zu kurz und vernachlässigt andere wichtige Bereiche der frühen Förderung – namentlich der begegnungs- und altersgerechten Lernorte für Kinder und Bezugspersonen und der Elternbildung. Damit wird ein Ungleichgewicht produziert, das insbesondere für die Chancengleichheit kontraproduktiv ist. Gleichwohl ist die Vorlage mit den geplanten Investitionen unerlässlich.
Mit denen in der Vorlage veranschlagten Mittel, CHF 40 Mio./Jahr für die notwendigen Massnahmen der Frühen Förderung, lassen sich die wichtigen Qualitätsziele nicht erreichen. Prävention und Intervention müssen berücksichtigt werden. Der Betrag muss insgesamt deutlich erhöht werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement hinsichtlich der Anliegen der frühen Förderung sowie der Berücksichtigung unserer Überlegungen und Positionen.
Daniel Frei Daniela Melone
Präsident Elternbildung CH Geschäftsführerin Elternbildung CH