Vernehmlassung Vorentwurf des Gesetzestextes "gewaltfreie Erziehung"

Im Dezember 2022 war es soweit: Die Motion von Christine Bulliard-Marbach zur Verankerung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf eine gewaltfreie Erziehung wurde nach dem Ständerat auch im Nationalrat gutgeheissen

 

Mittlerweile steht ein Vorentwurf des Gesetzestextes zur Verfügung, in dem die bereits geregelte Erziehungspflicht der Eltern um zwei Punkte ergänzt wird. Diese Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. 


Ein kurzer Gesetzestext, der wahrscheinlich viel zu reden geben wird: Ist es richtig, dass lediglich Beratungsstellen als Interventionsform bei Schwierigkeiten in der Erziehung erwähnt werden? Was ist mit der Prävention, was ist mit der Elternbildung als wichtiger Bestandteil der Präventions- als auch der Interventionskette?

 

Elternbildung CH wurde vom EJPD eingeladen, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Diese Einladung geben wir gerne weiter- und laden auch Sie interessierte Personen und Organisationen zur Stellungnahme ein! 

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in den untenstehenden Links. Von Kinderschutz Schweiz dürfen wir Ihnen zudem ein Dokument mit nützlichen Hinweisen und Überlegungen zur Verfügung stellen, welches Ihnen für Ihre Stellungnahme dienlich sein kann. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Dokument nicht um eine Vorlage, sondern lediglich um Hinweise für Ihre Stellungnahme handelt. Für allfällige Fragen können Sie sich daher gerne an Niklaus Bieri, Leiter Politik und Public Affairs bei Kinderschutz Schweiz wenden ([email protected]).

 

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 23.November 2023. 

Sobald die Stellungnahme von Elternbildung CH zur Verfügung steht, werden wir diese in den «News» auf unserer Homepage veröffentlichen. 

 

An dieser Stelle möchte ich Sie auf unser Gefäss «Gespräche rund um eine gewaltfreie Erziehung» hinweisen, wo wir Aspekte rund um das Gesetz diskutieren können.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weiterführende Links

Stellungnahme von Elternbildung CH zur Vernehmlassung «Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)»

Zu den Vernehmlassungsunterlagen 2023/42 Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

Hinweise von Kinderschutz Schweiz

Stellungnahme von Elternbildung CH zur Vernehmlassung «Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)»

 

Dieser Text wurde als Editorial des Newsletters August 2023 veröffentlicht. Newletter abonnieren

Bild: Rido auf Canva.

Was ist eine Vernehmlassung?

Ein Vernehmlassungsverfahren ist eine Phase im Prozess der Gesetzgebung. Vorhaben des Bundes werden auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft.
Kantone, in der Bundesversammlung vertretene Parteien, relevante Dachverbände sowie im Einzelfall interessierte Kreise können zur Vorlage Stellung nehmen. Dazu muss man nicht ausdrücklich angeschrieben werden, die Teilnahme ist offen für alle. Der Vernehmlassungsverteiler ist für alle Vernehmlassungen öffentlich einsehbar. Auch die Stellungnahmen werden veröffentlicht.

Ein Vernehmlassungsverfahren wird vom Bundesrat angeordnet und vom zuständigen Departement durchgeführt. Das Departement wertet nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Antworten der Teilnehmenden aus, bevor der Bundesrat die Eckwerte der Vorlage festlegt.

Auch eine parlamentarische Kommission kann eine Vorlage in die Vernehmlassung schicken.

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