Im Dezember 2022 war es soweit: Die Motion von Christine Bulliard-Marbach zur Verankerung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf eine gewaltfreie Erziehung wurde nach dem Ständerat auch im Nationalrat gutgeheissen
Mittlerweile steht ein Vorentwurf des Gesetzestextes zur Verfügung, in dem die bereits geregelte Erziehungspflicht der Eltern um zwei Punkte ergänzt wird. Diese Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.
Ein kurzer Gesetzestext, der wahrscheinlich viel zu reden geben wird: Ist es richtig, dass lediglich Beratungsstellen als Interventionsform bei Schwierigkeiten in der Erziehung erwähnt werden? Was ist mit der Prävention, was ist mit der Elternbildung als wichtiger Bestandteil der Präventions- als auch der Interventionskette?
Elternbildung CH wurde vom EJPD eingeladen, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Diese Einladung geben wir gerne weiter- und laden auch Sie interessierte Personen und Organisationen zur Stellungnahme ein!
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in den untenstehenden Links. Von Kinderschutz Schweiz dürfen wir Ihnen zudem ein Dokument mit nützlichen Hinweisen und Überlegungen zur Verfügung stellen, welches Ihnen für Ihre Stellungnahme dienlich sein kann. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Dokument nicht um eine Vorlage, sondern lediglich um Hinweise für Ihre Stellungnahme handelt. Für allfällige Fragen können Sie sich daher gerne an Niklaus Bieri, Leiter Politik und Public Affairs bei Kinderschutz Schweiz wenden ([email protected]).
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 23.November 2023.
Sobald die Stellungnahme von Elternbildung CH zur Verfügung steht, werden wir diese in den «News» auf unserer Homepage veröffentlichen.
An dieser Stelle möchte ich Sie auf unser Gefäss «Gespräche rund um eine gewaltfreie Erziehung» hinweisen, wo wir Aspekte rund um das Gesetz diskutieren können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
